Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 13. März 2024

Pressemitteilung 2/2024

BfDI begrüßt die europäische KI-Verordnung

Das Europäische Parlament hat heute die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) der EU verabschiedet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die KI-Verordnung als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

es ist ein menschlicher Kopf aus digitalen Zahlen und Symbolen abgebildet
Quelle: ©ryzhi - stock.adobe.com

Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber:

„Es freut mich, dass der europäische Gesetzgeber eine Einigung bei der KI-Verordnung erzielen konnte. Die darin formulierten Anforderungen ergänzen bestehende Anforderungen und unterstützen deren Einhaltung. Dadurch wird der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Datenschutz, gestärkt.
Ich begrüße, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden als Aufsicht für diverse Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen sind.“ Prof. Ulrich Kelber

Viele der Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme in der Verordnung haben einen engen Bezug zum Datenschutz. So wird beispielsweise der Schutz vor automatisierter Entscheidung aus der DSGVO gestärkt und durch das Erfordernis menschlicher Aufsicht bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen erweitert.

Gleichzeitig bedauert der BfDI, dass einige der vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer gemeinsamen Stellungnahme in 2021 geäußerten Kritikpunkte nicht umgesetzt wurden: Es ist ein Versäumnis, dass es kein klares Verbot biometrischer Fernerkennung im öffentlichen Raum gibt. Die Bundesregierung sollte die Öffnungsklausel für striktere nationale Verbote nutzen.